die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Rechtsbehelf
nicht notwendig
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
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