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Handwerkerparkausweis

Kleintransporter am Straßenrand

© maho - stock.adobe.com

Mit einem Handwerkerparkausweis können Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind, mit ihrem Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen kostenlos parken. Der Handwerkerparkausweis ist nur für gewerbliche Einsatzzwecke und ausschließlich im Stadtgebiet Ulm nutzbar.

Der Handwerkerparkausweis kann von Betrieben beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Betrieb muss entweder bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer gemeldet sein
  • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • Das eingesetzte Fahrzeug muss sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für den Transport von schwerem und umfangreichem Material oder Werkzeug eignen. Sportwagen, Luxuslimousinen, Oldtimer, etc. sind von vornherein ausgenommen
  • Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein, die die Tätigkeit des Betriebes erkennen lässt. Die Aufschrift muss gut sichtbar an den Seiten, am Heck oder an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht sein
  • Das Fahrzeug muss auf die Firma oder der/ den Firmeninhaber/-in zugelassen sein. Fahrzeuge, die auf andere Personen oder Firmen zugelassen sind, können nicht berücksichtigt werden
  • Es wird eine Beschreibung der Tätigkeit und Begründung des Bedarfes des Fahrzeugs für diese Tätigkeit benötigt

Mit dem Handwerkerparkausweis (Jahresgenehmigung) können Betriebe ihr Werkstattfahrzeug werktags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei den Kundinnen und Kunden in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderungen
  • In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Auf Bewohnerparkplätzen

Es besteht die Möglichkeit bis zu drei Kennzeichen im Wechsel auf einen Parkausweis eintragen zu lassen. Somit kann eines der eingetragenen Fahrzeuge im Stadtgebiet Ulm parken. Der Parkausweis gilt dann nur für das genutzte Fahrzeug, das die Genehmigung im Original gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt hat. Sollen Werkstattfahrzeuge zur gleichen Zeit in Ulm parken, muss für jedes Fahrzeug jeweils ein eigener Handwerkerparkausweis beantragt werden.

Gültigkeitszeitraum: 12 Monate ab Ausstellung
Kosten: 240,00 €/ Jahr

Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €. Sobald mehr als ein Kennzeichen auf dem Parkausweis eingetragen sind, muss bei Verlust ein Neuantrag für 240,00 € gestellt werden.

Handwerker- bzw. IHK-Betrieb im Einsatz:

Für Firmenfahrzeuge, die die Antragsvoraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, kann die "Handwerker- bzw. IHK-Betrieb im Einsatz-Karte" beantragt werden. Diese Jahresgenehmigung befugt wie der reguläre Handwerkerparkausweis ebenfalls zum kostenfreien Parken für die Durchführung von Arbeitseinsätzen bei Kundinnen und Kunden vor Ort. Der Parkausweis kann für maximal zwei Firmenfahrzeuge eines Unternehmens zum Zwecke der Durchführung von beispielsweise Baukontrollen, Aufmaßtätigkeiten oder Kundengesprächen beantragt werden. Der Parkausweis befugt dazu werktags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr für die Höchstparkdauer von 30 Minuten am Einsatzort zu parken. Die Ankunftszeit ist durch die Auslegung einer Parkscheibe nachzuweisen. Die Eintragung von Wechselkennzeichen ist nicht möglich.

Gültigkeitsdauer: 12 Monate ab Ausstellung
Kosten: 240,00 €/ Jahr

Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €.

Das Parken im Bereich des Betriebs- oder Dienstsitzes, auf Behindertenparkplätzen und in Fußgängerzonen ist mit dem Handwerkerparkausweis nicht gestattet! Muss in der Fußgängerzone geparkt werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kopie der Handwerkskarte bzw.
Kopie der aktuellen IHK-Mitgliedsbescheinigung
Kopie des Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) von jedem angegebenen Fahrzeug
Fotos der Fahrzeuge auf denen das Kennzeichen in Verbindung mit der Firmenbeschriftung sowie der Fahrzeugeinrichtung sichtbar ist

Das Antragsformular sowie ein dazugehöriges Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie hier. Bitten füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Anlagen dazu. Die Unterlagen senden Sie anschließend an service-verkehr@ulm.de. Sie erhalten den Handwerkerparkausweis nachfolgend mit einer Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

Sollten Sie eine persönliche Antragstellung bevorzugen, denken Sie bitte an die oben aufgeführten Unterlagen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Hinweis:
Die Handwerkskarte wird von der Handwerkskammer ausgestellt. Eine Mitgliedsbescheinigung von der IHK Ulm erhalten Sie unter https://mitgliedsbescheinigung-ulm.gfi.ihk.de/start sowie auf Anfrage per Mail an info@ulm.ihk.de.

Für Betriebe, die nur vereinzelt im Stadtgebiet Ulm tätig sind, können Tageskarten sinnvoll sein. Diese sind formlos per E-Mail oder persönlich vor Ort in der Servicestelle Verkehr zu beantragen. Bitte legen Sie bei Beantragung einen Nachweis vor, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Handwerksbetrieb handelt. Die Beantragung durch Privatpersonen ist nicht möglich.

Mit einer Tagesgenehmigung kann in folgenden Bereichen geparkt werden:

  • Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderungen
  • In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Auf Bewohnerparkplätzen

Das Parken am Betriebs- bzw. Dienstsitz oder auf Behindertenparkplätzen ist mit dem Parkausweis nicht gestattet. Muss in der Fußgängerzone geparkt werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. 

Die Tagesgenehmigung ist von den Betrieben eigenständig vor Arbeitsbeginn oder am Einsatzort mit dem jeweiligen Fahrzeugkennzeichen und Datum zu versehen. Eine Tagesgenehmigung ist nur für den Tag des eingetragenen Datums gültig und darf nicht wiederverwendet werden.

Geltungsdauer: 1 Tag nach Wahl (eigenständige Eintragung des Geltungsdatums)
Gebühr: 14,00 €/ Tag

Tageskarten "10er-Block":

Sind mehrere Arbeitseinsätze im Stadtgebiet Ulm geplant, können direkt 10 Tageskarten (ein "10er-Block") beantragt werden. Es können mehrere Blöcke auf einmal beantragt werden.

Geltungsdauer: 1 Tag (eigenständige Eintragung des Geltungsdatums)
Gebühr: 118,00 €/ 10er-Block

Sind Arbeitseinsätze in der Fußgängerzone geplant, ist vorab eine gesonderte Parkgenehmigung zu beantragen.

Die Parkgenehmigung kann formlos per E-Mail oder persönlich bei der Servicestelle Verkehr unter Angabe der folgenden Daten beantragt werden:

  • Datum und Einsatzort (Adresse)
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Kurze Beschreibung, welche Tätigkeit dort ausgeführt wird

Geltungsdauer: 1 Tag
Gebühr: 22,00€/ Tag, bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €

Tagesgenehmigung "10er-Block"

Betriebe, die nachweislich regelmäßig Notfalleinsätze abends oder am Wochenende durchführen müssen, können "10er-Blöcke" Tagesgenehmigungen für die Fußgängerzone beantragen. Bitte geben Sie bei der Beantragung eine Begründung an, wieso diese Blöcke für Ihr Unternehmen erforderlich sind. Auf der jeweiligen Tagesgenehmigung sind das Fahrzeugkennzeichen, das Datum sowie der Einsatzort des Notfalls einzutragen.

Geltungsdauer: 1 Tag nach Wahl (eigenständige Eintragung des Geltungsdatums)
Gebühr: 220,00 €/ 10er-Block