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Parkausweis für Sozialdienste

Der Parkausweis kann von Personen, Einrichtungen oder Organisationen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Die Personen oder Organisationen müssen im sozialen Dienst tätig sein, darunter fallen gewerbliche Pflegedienste, Sozialdienste, in der Hausbetreuung tätige Hebammen.
• Sie müssen eine größere Anzahl hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen.
• Sie sind dabei auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen.

Mit der Ausnahmegenehmigung können die Sozialen Dienste/ Pflegedienste/ Hebammen ihre Dienstfahrzeuge sowie die privaten Fahrzeuge der Mitarbeitenden für die Dauer des Arbeitseinsatzes, jedoch höchstens für 2 Stunden, bei den Kundinnen und Kunden in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderungen
  • In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Auf Bewohnerparkplätzen

Die Ankunftszeit muss durch eine Parkscheibe angezeigt werden, die in Verbindung mit der Ausnahmegenehmigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen ist.

Gültigkeitsdauer: 12 Monate ab Ausstellung
Kosten: 100,00 €/ Jahr

Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €.
Das Parken im Bereich des Betriebs- oder Dienstsitzes, auf Behindertenparkplätzen und in Fußgängerzonen ist mit der Ausnahmegenehmigung nicht gestattet! Muss in der Fußgängerzone geparkt werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Kfz-Scheins von jedem angegebenen Fahrzeug
  • Nur bei Firmenfahrzeugen: Fotos der Fahrzeuge auf denen das Kennzeichen in Verbindung mit der Firmenbeschriftung sichtbar ist
  • Nur bei Privatfahrzeugen: Anlage Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Nutzung eines Privatfahrzeugs
  • Nur bei Hebammen: Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme

Die Antragsformulare finden Sie hier:

Antragsformular Sozialdienste

Merkblatt Sozialdienste

Dienstvereinbarung Privatfahrzeug

Bitte füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Anlagen dazu. Die Unterlagen senden Sie anschließend an service-verkehr@ulm.de. Sie erhalten die Jahresgenehmigung nachfolgend mit einer Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

Sollten Sie eine persönliche Antragstellung bevorzugen, denken Sie bitte an die oben aufgeführten Unterlagen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Sind Einsätze in der Fußgängerzone geplant, ist vorab eine gesonderte Parkgenehmigung zu beantragen.

Die Parkgenehmigung kann formlos per E-Mail oder persönlich bei der Servicestelle Verkehr unter Angabe der folgenden Daten beantragt werden:

  • Datum und Einsatzort (Adresse)
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Kurze Beschreibung, welche Tätigkeit dort ausgeführt wird
Geltungsdauer: 1 Tag
Gebühr: 18,00€/ Tag. Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €