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Wahlgräber

Familiengrab auf dem Ulmer Hauptfriedhof

© Stadt Ulm / N. Wollinsky

  • Wahlgräber bestehen für Urnen und Erdbestattungen.
  • Die Wahl der Grabstätte innerhalb des Friedhofs ist beliebig.
  • In einem Erdwahlgrab ist neben der Sargbeisetzung auch das Beisetzen von Urnen möglich.
  • Das Nutzungsrecht wird erstmalig für die Dauer von 20 bzw. 30 Jahren verliehen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist eine Verlängerung möglich.
  • Eine Reservierung im Sinne eines „Vorkaufs“ zu Lebzeiten ist möglich.
  • Ideales Familiengrab: bietet die meisten individuellen Möglichkeiten.
  • Insbesondere Doppelgräber und mehrstellige Wahlgräber eignen sich für eine individuelle Grabgestaltung bzw. das Aufstellen von besonderen Grabzeichen