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Landschaftspflege

Arbeiter mit Rasentrimmer auf Feld

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§1 Bundesnaturschutzgesetz). Um dieses Ziel zu verwirklichen, kann die untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg landschaftspflegerische und gestalterische Maßnahmen über Vertragsnaturschutz oder über Förderanträge bezuschussen. Für besonders wertvolle Biotope besteht für die untere Naturschutzbehörde die Möglichkeit, Pflegemaßnahmen direkt zu beauftragen.

Partner bei der Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in der Regel landwirtschaftliche Betriebe und Vereine.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Zuschusshöhen können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde bei der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht einholen. Dort sind auch Förderanträge einzureichen