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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren sind im Jugendgerichtsgesetz und im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt.

Der erzieherische Gedanke steht im Vordergrund. Unsere grundlegende Aufgabe ist die Jugendhilfe.

Wir beraten strafunmündige Kinder (zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahren) und ihre Familien. Wir machen Jugendlichen (zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren) und deren Familien oder Heranwachsenden (zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren) sofort ein Beratungsangebot, sobald wir über die Einleitung eines Verfahrens oder Straftatverdacht informiert wurden.

Wir beraten im Interesse des jungen Menschen und auf freiwilliger Basis.
Die Beratung und Begleitung ist kostenlos. Es gilt der Sozialdatenschutz.
Wichtige Themen sind u.a. Schweigepflicht und Zeugnisverweigerung.

Unsere Angebote:
Wir BERATEN vor, während und nach dem Strafverfahren.
Wir PRÜFEN, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Wir HELFEN, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.
Wir INFORMIEREN über Gesetze, Verfahren und Folgen.
Wir FÜHREN Diversionsverfahren der Staatsanwaltschaft DURCH.
Wir NEHMEN TEIL an Gerichtsverhandlungen und bringen soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein.
Wir schreiben SOZIALPÄDAGOGISCHE Stellungnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu den Lebensumständen.
Wir VERMITTELN und ÜBERWACHEN Auflagen und Weisungen.
Wir BETREUEN während Jugendarrest, (Untersuchungs-)Haft und während der anschließenden Wiedereingliederung.

Das Polizeipräsidium Ulm, die Staatsanwaltschaft Ulm und die Stadt Ulm haben in Kooperation das "Haus des Jugendrechts Ulm" gegründet, das seit 2020 besteht und in der Schaffnerstraße 3 ansässig ist. Nähere Informationen: Haus des Jugendrechts

Wir sind zuständig für:

Sabina Seibold:          
Weststadt (ohne Wagnerstraße/Römerstraße/Söflingerstraße/
Sedanstraße)
Marie Müller:
Stadtmitte / Oststadt und Söflingen
Theresa Diesch: Wiblingen mit Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler
Sandy Gabriel: 
Böfingen mit Mähringen, Lehr, Jungingen und ohne festen Wohnsitz
Sarah Mayfield:
Eselsberg und Grimmelfingen, Einsingen, Eggingen, Ermingen und Wagnerstraße/ Römerstraße/ Söflingerstraße/ Sedanstraße