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Ausschreibungskriterien

Die nächste Ausschreibung startet voraussichtlich im März 2017

Die Stadt Ulm schreibt in zweijährigem Rhythmus den Förderpreis Junge Ulmer Kunst aus. Der Preis ist mit 12.000 Euro dotiert, die Einzelzuwendung beträgt 2.000 Euro. Schwerpunktmäßig sollen Nachwuchskünstlerinnen und -künstler gefördert werden, die sich in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen. Der Geburts- oder Wohnort muss Ulm sein oder das künstlerisches Betätigungsfeld muss überwiegend in Ulm liegen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung darf das 30. Lebensjahr nicht überschritten sein.

Bewerbungen können für die Sparten Literatur, Klassische Musik, Populäre Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Film eingereicht werden. Kunstschaffende, die sich im Bereich Neue Medien beheimatet fühlen, werden gebeten, sich einer der genannten Sparten zuzuordnen.

Zur Info hier der Flyer zur letzten Ausschreibung 2015.

Detaillierte Angaben zu den geforderten Bewerbungsunterlagen finden Sie bei der jeweiligen Sparte. Die Bewerbungsunterlagen müssen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören ein formloses Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben.

Ihre Bewerbung zum Förderpreis Junge Ulmer Kunst senden Sie bitte an:
Stadt Ulm
Kulturabteilung
„Förderpreis“
Frauenstraße 19
89073 Ulm

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury. Ihr gehören an:

  • überregional anerkannte Experten der jeweiligen Sparte
  • die Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Soziales der Stadt Ulm
  • Mitglieder des Gemeinderats
  • Fachleute aus dem Fachbereich Kultur der Stadt Ulm
  • Vertreterinnen und Vertreter der Medien

Die Jury behält sich vor, zusätzliche Arbeitsproben anzufordern. Bei den Sparten Klassische und Populäre Musik lädt die Jury in der Regel eine engere Auswahl aus dem Bewerberkreis zu einem Vorspiel ein. Der Termin hierfür wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.