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Verpackungsabfälle

Leere Flaschen und Dosen

Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) oder auch deren Präsentation (Umverpackungen). Sie bestehen hauptsächlich aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz - wertvolle (sekundäre) Rohstoffe, deren Wiederverwendung oder Verwertung die natürlichen Rohstoffquellen schonen.

Um dem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung 1991 die Verpackungsverordnung erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen, das heißt, dass die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt wurde.

Verwirklicht wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Seit dem 1. Mai 2006 umfasst sie Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Das Pfand hat den Mehrweganteil in diesen Getränkebereichen gestützt und das "Ex und Hopp" beendet. Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, z.B. zur Rückgabe und Pfanderstattung oder auf was beim Kauf und Verkauf zu beachten ist, finden Sie rechts im Download "BMUB - Pfandpflicht".