Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Voraussetzungen
Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
Gesundheitsamt
Veterinäramt
Baurechtsbehörde
Brandschutzbehörde
Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
die Angebotsformen
die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
das notwendige Personal
sonstige Rahmenbedingungen
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular mit Gruppenblättern
Pädagogische Konzeption der Einrichtung
Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
bei Änderung der Angebotsform: acht Wochen
bei Neuanträgen: mindestens drei Monate vor Eröffnung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2018 freigegeben.
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