Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Online-Services:
Quick-Check startenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
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Postfach:
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Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
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- 1. Antrag auf Einbürgerung (Einbürgerungsantrag)
- 2. Checkliste (Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung)
- 3. Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Erklärung zur Unterhaltsfähigkeit)
- 4. Einwilligung zur Abfrage bei Leistungsbehörden und Finanzamt
- 5. Belehrung über die Angabe zu Straftaten
- 6. Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- 7. Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
- 8. Unterrichtung über die sicherheitsgemäße Überprüfung im Einbürgerungsverfahren
- Aktuell ist keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte schreiben Sie uns eine Email an einbuergerung@ulm.de