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Natur- und Landschaftsschutz in Gronne und Lichternsee

Gronne Lichternsee

© Agenda-Büro

Die frühlingshaften Temperaturen locken viele hinaus in die Natur - auch in die hochsensiblen Naturschutzbereiche „Gronne“ und „Lichternsee“. Damit die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, weist die Naturschutzbehörde auf die dort geltenden Benimm-Regeln hin und kündigt Kontrollen durch die Polizei und den Naturschutzdienst an.

Gronne und Lichternsee sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Als Naherholungsgebiete sind diese Bereiche eigentlich nicht vorgesehen. Die Flächen sind vielmehr als „Fauna-Flora-Habitat-Gebiete“ ausgewiesen, das heißt die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt.

Menschen, die diese Bereiche betreten wollen, müssen daher der Besucherlenkung folgen und bestimmte Regeln einhalten, damit sich Tiere und Pflanzen weitgehend ungestört entfalten können: Verboten sind vor allem Grillen, ausgelassenes Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufenlassen von Hunden, Fahrradfahren abseits der Wege und das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen sowie Bootfahren. Seit 2023 befinden sich Esel in einem abgezäunten Bereich des Naturschutzgebiets Lichternsee zur Beweidung, um die Flächen offen zu halten. Zum Schutz der Tiere ist es verboten, die abgezäunte Fläche zu betreten sowie die Esel zu füttern.

Bereits seit Jahren gibt es Kontrollen in den beiden Schutzgebieten, bei denen immer wieder Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet wurden. „Wir möchten die Menschen dafür sensibilisieren, mit unseren wertvollsten Schutzgebieten achtsam umzugehen“, sagt Stefan Miltz, Leiter der Abteilung „Umweltrecht und Gewerbeaufsicht“. Er bittet auch darum, die teilweise neu angelegten Wege nicht zu verlassen und die Aussichtsplattform mit Fernrohr sorgsam zu behandeln, damit viele sich lange daran erfreuen können.

Der Naturschutzdienst wird zusammen mit der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst in den kommenden Monaten wieder verstärkt Kontrollen in den beiden Schutzbereichen durchführen, um die Einhaltung der Schutzverordnungsregelungen zu überwachen. Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro seien möglich, warnt die Naturschutzbehörde und fordert zur Beachtung und Einhaltung der Naturschutzregeln auf.