Längere Bearbeitungszeit bei Grundsteueranfragen
Damit die Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfragen abzusehen. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen ist gewährleistet. Für die derzeit teilweise längeren Bearbeitungszeiten bittet das Sachgebiet Steuern um Verständnis.
Fragen zur Grundsteuererklärung oder zum neuen Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid bitten wir direkt an das zuständige Finanzamt zu richten, da für die Bewertung des Grundstücks weiterhin die örtlichen Finanzämter zuständig sind. Für die Gemeinde ist nach § 184 Abgabenordnung dieser Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid bindend.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform, insbesondere zur Abgabe der Grundsteuererklärung, finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de, oder auch auf der Homepage der Stadt Ulm unter https://ulm.de/grundsteuer.