Hinweis zur Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
In 2024 wird wiederum nur bei einer Veränderung ein Grundsteuerbescheid erteilt werden. Dies bedeutet, dass der Jahresbescheid 2023 so lange gilt, bis ein Änderungsbescheid oder ein Jahresbescheid erteilt wird.
Ein auf dem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) bleibt weiterhin gültig. Das Einzugsverfahren (SEPA-Basislastschrift-Mandat) erleichtert die Zahlung und vermeidet unnötige Kosten bei verspäteter Zahlung.
Sind auf einem Buchungszeichen mehrere Grundstücke zur Grundsteuerveranlagung zusammengefasst, so gilt ein auf diesem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat für alle dort aufgeführten Grundstücke. Es ist in diesen Fällen nicht möglich, pro Grundstück ein gesondertes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat mit abweichender Bankverbindung zu erteilen.
Bei Überweisung bitten wir die auf dem Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten zu beachten.
Auf Antrag kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli entrichtet werden. Dieser Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr zu stellen.