Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen
Online-Services:
Tätig werden als Versicherungsvermittler (produktakzessorisch)Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Die Erlaubnisbefreiung können natürliche und juristische Personen (z.B. GmbHs) beantragen. Personengesellschaften benötigen eine eigene Erlaubnisbefreiung für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter.
Achtung: Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit werden, müssen Sie sich registrieren und im Vermittlerregister eintragen lassen.
Hausanschrift:
Olgastraße 95 - 101
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm
Telefon: +49 731 173 0+49 731 173 0
Fax: +49 731 173 173
E-Mail senden