Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
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