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Beschreibung des Schadens und Analyse

Schaden an der Gabellagerung

In der Nacht vom 24.03.2018 auf den 25.03.2018 gab es während des Asphalteinbaus auf der Kreisstraße K9915 ein Anprallereignis eines LKWs am Überbau.

Es wird vermutet, dass der LKW mit hochgefahrener Kippbrücke gegen die Brücke gefahren ist. Hierbei gab er mit dem Hydraulikstempel dem Brückenüberbau einen Impuls von Norden her. Der Großteil der Aufprallenergie wurde über die Gabellagerungen abgebaut, welche hierdurch deutliche Schäden erfahren hat.

Durch den Anprall des LKWs am Überbau traten folgende Schäden am Bauwerk auf:

  • Betonabplatzungen von mehrere Zentimetern am Überbau im Bereich der „Brückenkappen“
  • Der südliche Teil der Gabellagerung an beiden Pfeilern wurde erheblich geschädigt. Hier sind große Schrägrisse im Bereich von 1 bis 30 mm und Betonabplatzungen vorhanden.
  • Durch das Rückfedern des Überbaus nach dem Anprall sind Risse von 0,2-0,3mm in den nördlichen Teilen der Gabellagerung vorhanden.

An beiden Pfeilern haben die Betongabellagerungen einen deutlichen Schaden erhalten. Die Risse in den südlichen Gabeln sind bis zu 3cm aufgegangen. In diesem Bereich hat die  Betonstahlbewehrung ihre Fließgrenze überschritten und es ist somit zu einer irreversiblen plastischen Verformung der Bewehrung gekommen. Ebenfalls sind in den südlichen Gabeln große bis zur Betonstahlbewehrung reichende Betonabplatzungen aufgrund der Überschreitung der Druck- und Querzugfestigkeiten aufgetreten.

Durch die großen Risse und die Betonabplatzungen sind die planmäßigen Lastabtragemechanismen des Stahlbetonbaus im Bereich der südlichen Gabeln nicht mehr sichergestellt. Die südlichen Gabeln können ohne Hilfsmaßnahmen nicht mehr für die Lagerung der Brücke angesetzt werden. Ohne eine intakte Gabellagerung der Brücke würde der Überbau der Brücke seitlich wegkippen. Die
Standsicherheit der Brücke ist somit ohne Hilfsmaßnahmen derzeit nicht gegeben. Um ein akutes Kippen des Überbaus zu verhindern wurden von der Stadt Ulm externe temporäre Rückspannungen an
der Gabellagerung angebracht.

Aufgrund der erheblichen irreversiblen Schäden der südlichen Gabeln an der Bewehrung sowie am Beton ist eine Sanierung nur über einen Teilrückbau und eines Wiederaufbaus der Pfeiler möglich. Im Bereich der nördlichen Gabeln kam es aufgrund des Rückfederns des Überbaus zu kleinen Rissen von 0,2 bis 0,3 mm. Diese haben keinen Einfluss auf die Standsicherheit. Um Folgeschäden aus Bewehrungskorrosion und Frostabplatzungen zu verhindern müssen diese saniert werden.

Augenscheinlich hat der Überbau neben der Abplatzung im Bereich der „Kappe“ keine weiteren Schäden erlitten. Die Abplatzungen im Bereich der „Kappe“ sind aus Gründen der Standsicherheit unbedenklich. Die Betondeckung sowie die ursprüngliche Oberfläche sind nicht mehr vorhanden. Um Folgeschäden aus Bewehrungskorrosion oder Frostabplatzungen zu vermeiden muss die Stelle saniert werden.

Durch den Anprall des LKW‘s wurden die Anprallasten sowohl über die Gabellagerung wie auch über die stählerne Querfesthaltung der Lager in den Pfeiler eingetragen. Da die Querfesthaltung lediglich auf die Windlasten des Überbaus ausgelegt ist, die Anpralllast diese jedoch deutlich überschritten hat, ist die Querfesthaltung überbeansprucht worden.