Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Voraussetzungen
Führerschein im Scheckkartenformat
Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Fristen
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
Führungszeugnis
aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
Belastbarkeit,
Reaktionsfähigkeit,
Orientierungsleistung und
Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Kosten
für die Verlängerung: EUR 38,00
bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen
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