Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.
Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.
Rechtsbehelf
Sollte Ihr Antrag auf staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule abgelehnt werden, können Sie dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Klage ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der ablehnende Bescheid zugestellt wurde, einzureichen.
Voraussetzungen
Die Ergänzungsschule besteht seit mindestens fünf Jahren. Von dieser Frist kann abgesehen werden,
wenn eine bereits anerkannte Ergänzungsschule ausgebaut wird oder
wenn der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule eine weitere Ergänzungsschule derselben Schulart einrichtet.
Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
Es muss ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule bestehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn
entsprechende öffentliche Schulen nur deshalb nicht errichtet werden, weil bereits eine private Ergänzungsschule vorhanden ist oder
die Schule in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohle dient.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule schriftlich. Fügen Sie dem Antrag einen Entwurf der Prüfungsordnung bei. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Das Regierungspräsidium prüft die vorgelegte Prüfungsordnung und bittet, falls nötig, um eine Nachbesserung. Bestehen weitere klärungsbedürftige Punkte, wendet sich das Regierungspräsidium an Sie und versucht, gemeinsam mit Ihnen die noch offenen Punkte zu klären.
Danach leitet es den Antrag mit seiner Stellungnahme an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.
Erkennt das Kultusministerium die Schule an, erhalten Sie von dort einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.
Im Anerkennungsbescheid wird die Prüfungsordnung nicht erwähnt.
Fristen
Für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen
Erforderliche Unterlagen
Entwurf einer Prüfungsordnung
Kosten
staatliche Anerkennung: EUR 300,00 bis 1.000
Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 bis 1.000
Hinweise
Eine Ergänzungsschule darf auch ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website.
Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern.
Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies.
Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein.
Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und/oder Drittanbieter-Cookies nutzen.
Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu von uns und Drittanbietern eingesetzten Cookie-Technologien sowie zum Widerruf Ihrer Zustimmung, finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt "Cookies".
Ihre Cookie Einstellungen
Auf unserer Webseite werden technisch erforderliche Cookies und, soweit Sie uns durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox hierzu Ihre freiwillige Einwilligung erteilen, auch Cookies und Tracking-Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken eingesetzt. Eine Einwilligung kann hier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Deaktivieren Sie dazu einfach die entsprechende Checkbox und speichern Sie Ihre Änderung.