Bewohnerparkausweise - Übergangsregelung nach BVG-Urteil
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Bewohnerparken, bei dem eine falsche Rechtsgrundlage moniert wurde - erhöhte Gebühren aber grundsätzlich rechtens seien -, wird die Stadt Ulm vorerst bis zur Klärung der Rechtslage durch das Land eine Übergangslösung praktizieren. Diese sieht vor, dass Ulmer Parkausweise mit einer Gültigkeit bis 31. Oktober automatisch bis Ende des Jahres 2023 gültig bleiben. Die Parkausweisinhaber*innen müssen bis dahin nichts unternehmen, die städtischen Parkraumkontrolleur*innen sind über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer informiert. Alle, die einen Neuantrag stellen, erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls bis 31. Dezember 2023 befristet ist und im jeweiligen Bewohnerparkbereich zum Parken auf bewirtschafteten Stellplätzen und reinen Bewohnerplätzen berechtigt. Die Gebühr dafür beträgt 16,66 Euro je vollem Gültigkeitsmonat.
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